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Anmelde-Modalitäten für Seminare

Bei Anmeldungen von weniger als 6 Wochen vor dem Seminar erhöht sich die Seminargebühr um 20,00 € je Doppelstunde. Bei Abmeldungen von weniger als 6 Wochen wird eine Verwaltungsgebühr von 50% der Seminargebühren erhoben. Bei Abmeldungen von weniger als 2 Wochen und bei Nichtteilnahme werden die Gebühren nicht zurück erstattet.

Die Gebühren für die Kasuistisch Technischen Seminare sind selbstständig (ohne Rechnungslegung) im Voraus zu entrichten. Die verbindliche Anmeldung erfolgt direkt beim KTS-Leiter nach der Vereinbarung der Termine für 6 Monate. Die Bezahlung der Gebühr wird auf das Konto des M.I.P. parallel zur Anmeldung und ebenfalls für alle Termine vorgenommen. Eine Rückerstattung der Gebühren bei Nichtteilnahme erfolgt nicht.

Seminare der Freien Spitze finden ab einer Mindestzahl von 8 Teilnehmern statt. Für alle anderen Theorievorlesungen, Seminare und KTS müssen mindestens 4 Anmeldungen vorliegen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so können die Seminare dennoch durchgeführt werden, sofern die angemeldeten Teilnehmer die fehlenden Gebühren ausgleichen. 

Sollte die Mindestteilnehmerzahl bei Seminaren des Theoriecurriculums und der freien Spitze nicht erreicht werden, so werden die Vorlesungen und Seminare im nächsten Aus-, Weiter- und Fortbildungsprogramm erneut angeboten.

Für Behandlungen im Rahmen der Praktischen Ausbildung in der Institutsambulanz (Ambulanzbehandlungen unter Supervision) erhalten Ausbildungskandidaten Behandlungshonorare der Krankenkassen (abzüglich von Bearbeitungskosten). Diese übertreffen beim aktuellen Honorarsatz die Gesamtausbildungskosten. Gleichbleibende Honorarsätze sind nicht für den gesamten Zeitraum der Ausbildung zu garantieren. Sie unterliegen Veränderungen im Rahmen der Verhandlungen mit den Kostenträgern. 

Für Ausbildungszeiten, die von der vertraglich vereinbarten Zeit abweichen, z.B. für die praktische Tätigkeit, um die Behandlungen in der Institutsambulanz abzuschließen, wird ein Ergänzungsvertrag geschlossen. Dies ermöglicht Ihnen zeitliche Flexibilität und sichert die Anerkennung der Ausbildungsbestandteile. Während dieser Zeit und bei Unterbrechung der Ausbildung bleibt die Zahlung der Semestergebühr verpflichtend.