Ausbildung in analytischer Psychotherapie
Dr. med. Stephanie Kant
Die analytische Einzelpsychotherapie als eines der beiden psychoanalytisch begründeten Verfahren hat neben der Ausrichtung auf aktuelle Symptome und auf Bearbeitung aktueller Konfliktthemen die Modifizierung einer starken, lebensgeschichtlich entstandenen Verankerung störungsrelevanter Dispositionen in der Gesamtpersönlichkeit eines Patienten zum Ziel. Dazu sind längere und in der Frequenz intensivere Behandlungen erforderlich. Der Begriff der „therapeutischen Beziehung“ beschreibt jene Bühne, auf der sich sowohl die unbewusste Konfliktpathologie, die beziehungsdestruktiven Haltungen sowie die strukturelle Vulnerabilität eines Patienten darstellen, auf der aber auch die langsame Veränderung pathologischer Dispositionen und Beziehungsangebote möglich ist. Regressive Prozesse in einer länger dauernden Therapie mit einer Frequenz von 2 bis 3 Wochenstunden, Verstehen und allmähliche Lockerung von Abwehrstrategien und Therapiewiderständen, das Verstehen von Übertragung und Gegenübertragung, die Nutzung von empathischer Einfühlung, von Spiegelung, von Deutungen und Konfrontation sowie das Verständnis intersubjektiver Prozesse und Mechanismen, manchmal auch stützende und haltgebende Strategien gehören u.a. zu den Arbeitsmitteln der analytischen Einzeltherapie. Sinnvoll ist die Integration nonverbaler Techniken in das therapeutische Repertoire.
Ausbildungskandidaten, die ihre Ausbildung nach PTG absolvieren, können die analytische Psychotherapie als eines der analytisch begründeten Verfahren wählen. Zumeist wird jedoch bei einer primären Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie die Ergänzung um analytische Psychotherapie gewählt, die sogenannte „verklammerte Ausbildung“, also in beiden Verfahren. Die Ausbildungsanforderungen finden sich in der Weiterbildungsordnung des Institutes. Wichtig ist, dass sich bei Wahl der verklammerten Ausbildung die Zahl der nachzuweisenden Theoriestunden in der vertieften Ausbildung von 400 auf 600 Stunden erhöht
Für ärztliche Ausbildungskandidaten gelten die Anforderungen der Ärzteammer für die Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ und die entsprechenden Anforderungen der Weiterbildungsordnung des Institutes.
Die Selbsterfahrung in analytischer Psychotherapie („Lehranalyse“) hat das Ziel, dass zukünftige Therapeuten in einem regressiven Prozess durch Verständnis und Lockerung von Abwehrhaltungen und Widerständen Zugang zu eigenen unbewussten Konfliktkonstellationen, maladaptiven Beziehungsmustern und evtl. strukturellen Problemen finden, diese ggf. verändern und Erfahrungen mit therapeutischer Beziehungsarbeit machen können.
Die Selbsterfahrung sollte bereits am Anfang der Ausbildung begonnen werden, also schon während der Basisausbildung. Empfohlen werden 3 Einzelsitzungen pro Woche. Letztendlich ist die Frequenz jedoch mit dem Lehranalytiker zu vereinbaren. Wieviel Stunden die Lehranalyse mindestens umfassen sollte, ergibt sich aus den jeweiligen Ausbildungscurricula und der Weiterbildungsordnung des Institutes. Die Länge der Lehranalyse sollte sich aber vor allem am therapeutischen Prozess orientieren.
Bitte nehmen Sie eigenständig Kontakt zu einem Lehranalytiker / einer Lehranalytikerin des Institutes auf. Die Liste der Lehranalytiker findet sich am Ende dieses Heftes. Sollten sie später die Mitgliedschaft in einer größeren Fachgesellschaft anstreben, ist es sinnvoll, einen Lehranalytiker zu wählen, der dieser Fachgesellschaft angehört.