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Gebührenordnung des M.I.P.

1. Ausbildungsgebühren
1.1.
Bewerbungs- und Bearbeitungsgebühren zur Ausbildung am MIP Halle, auch für ärztliche Kandidaten zur dyad. Lehrerfahrung/Supervision Tiefenpsychologie (einmalig) 60,00 €
1.2.
Semestergebühr:  je Semester – 75,00 €
(selbstständige Überweisung an das MIP)
1.3.
Gebühren für Vorlesungen und Seminare: je Doppelstunde – 40,00 €
(Rechnungslegung durch MIP)
1.4.
Gebühren für Kasuistisch Technische Seminare: je Doppelstunde – 40,00 €
(selbstständige Überweisung für jeweils 6 vereinbarte Termine)
1.5.
Teilnahme an Supervisionen Psychoanalyse
in Einzelsitzung je Sitzung (50 Min.) 110,00 €
Gruppen-Supervision Psychoanalyse je Sitzung (90 Min.) gesamt 180,00 €  
– Der Betrag wird auf die Teilnehmer der Gruppe umgelegt – 
1.6.
Teilnahme an Supervisionen Tiefenpsychologie/Gruppenpsychotherapie
in Einzelsitzungen je Sitzung (50 Min.) 110,00 €
Gruppen-Supervision Tiefenpsychologie /Gruppenpsychotherapie je Sitzung (90 Min.)                                                      gesamt 180,00 €                           
– Der Betrag wird auf die Teilnehmer der Gruppe umgelegt –
1.7.
Durchführung des Eignungsgespräches mit Kandidaten/je Eignungsgesprächt 120,00 €
1.8.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie /Lehrerfahrung (50 Min.) 110,00 €
1.9.
Analytische Psychotherapie/Lehranalyse (50 Min.) 110,00 €
1.10.
Balintgruppen je Sitzung (90 Min.) gesamt 180,00 € 
– Der Betrag wird auf die Teilnehmer der Gruppe umgelegt –

1.11.
Gruppen-Selbsterfahrung je Sitzung (90 Min.) – gesamt 180,00 €
– Der Betrag wird auf die Teilnehmer der Gruppe umgelegt – 

2. Prüfungsgebühr
2.1.
Vorkolloquium 200,00 €
2.2.
Kolloquium 500,00 €

4. Urkundengebühr 25,00 €

Die Gebühren für die Theorievorlesungen und –seminare sind im Voraus nach Rechnungslegung durch die Geschäftsstelle zu entrichten. Ihre verbindlichen Anmeldungen sind sofort nach Erhalt des Aus-, Weiter- und Fortbildungsprogramms in der Geschäftsstelle und die Überweisung der Seminargebühren spätestens  6 Wochen vor Vorlesungs- und Seminarbeginn nötig. 

Bei Anmeldungen von weniger als 6 Wochen vor dem Seminar erhöht sich die Seminargebühr um 20,00 € je Doppelstunde. Bei Abmeldungen von weniger als 6 Wochen wird eine Verwaltungsgebühr von 50% der Seminargebühren erhoben. Bei Abmeldungen von weniger als 2 Wochen und bei Nichtteilnahme werden die Gebühren nicht zurück erstattet.

Die Gebühren für die Kasuistisch Technischen Seminare sind selbstständig (ohne Rechnungslegung) im Voraus zu entrichten. Die verbindliche Anmeldung erfolgt direkt beim KTS-Leiter nach der Vereinbarung der Termine für 6 Monate. Die Bezahlung der Gebühr wird auf das Konto des M.I.P. parallel zur Anmeldung und ebenfalls für alle Termine vorgenommen. Eine Rückerstattung der Gebühren bei Nichtteilnahme erfolgt nicht.

Seminare der Freien Spitze finden ab einer Mindestzahl von 8 Teilnehmern statt. Für alle anderen Theorievorlesungen, Seminare und KTS müssen mindestens 4 Anmeldungen vorliegen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so können die Seminare dennoch durchgeführt werden, sofern die angemeldeten Teilnehmer die fehlenden Gebühren ausgleichen. 

Sollte die Mindestteilnehmerzahl bei Seminaren des Theoriecurriculums und der freien Spitze nicht erreicht werden, so werden die Vorlesungen und Seminare im nächsten Aus-, Weiter- und Fortbildungsprogramm erneut angeboten.

Für Behandlungen im Rahmen der Praktischen Ausbildung in der Institutsambulanz (Ambulanzbehandlungen unter Supervision) erhalten Ausbildungskandidaten Behandlungshonorare der Krankenkassen (abzüglich von Bearbeitungskosten). Diese übertreffen beim aktuellen Honorarsatz die Gesamtausbildungskosten. Gleichbleibende Honorarsätze sind nicht für den gesamten Zeitraum der Ausbildung zu garantieren. Sie unterliegen Veränderungen im Rahmen der Verhandlungen mit den Kostenträgern. 

Für Ausbildungszeiten, die von der vertraglich vereinbarten Zeit abweichen, z.B. für die praktische Tätigkeit, um die Behandlungen in der Institutsambulanz abzuschließen, wird ein Ergänzungsvertrag geschlossen. Dies ermöglicht Ihnen zeitliche Flexibilität und sichert die Anerkennung der Ausbildungsbestandteile. Während dieser Zeit und bei Unterbrechung der Ausbildung bleibt die Zahlung der Semestergebühr verpflichtend. 

Die Gebühren für die Theorieveranstaltungen zahlen Sie bitte – soweit nicht anders angegeben – auf das Konto des MIP Halle e.V.:

Saalesparkasse Halle
IBAN: DE60 8005 3762 1894 1489 04
BIC: NOLADE21HAL

Die Bewerbungs- und Bearbeitungsgebühr, die Semestergebühr sowie die Prüfungs- und Urkundengebühr zahlen Sie bitte ebenfalls auf das Konto des MIP Halle e.V. Alle anderen Gebühren werden – soweit nicht anders angegeben – vom jeweiligen Ausbildungsleiter direkt erhoben.

Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge für Mitglieder (nicht Ausbildungskandidaten) des Instituts (jährlich) – (selbstständige Überweisung an das MIP) 200,00 €
Mitglieder im Ruhestand ohne berufliche und Tätigkeit für das MIP – (selbstständige Überweisung an das MIP) 20,00 €
Ehrenmitglieder, Ehrenvorsitzende – beitragsfrei