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Übersicht über Ausbildungswege Ärzte, Psychologen, Sozialpädagogen

Im Jahre 1993 wurde das Mitteldeutsche Institut für Psychoanalyse (MIP) e.V. in Halle als eines der ersten Ausbildungsinstitute der neuen Bundesländer für die Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter und psychoanalytischer Psychotherapie von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anerkannt. Seitdem bietet es alle notwendigen Bausteine für die berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung für Ärzte und Psychologen der Richtungen tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie an.


Nach Verabschiedung des Gesetztes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zur Änderung des 5. Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 16. Juni 1998 (Psychotherapeutengesetz) erfolgte am 6.12.1999 die staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte durch das Landesamt für Versorgung und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt zur Ausbildung Psychologischer Psychotherapeuten.


Bei den Ausbildungscurricula für Psychologische Psychotherapeuten und den ärztlichen Weiterbildungsgängen werden nicht nur die gesetzlich geforderten Bestimmungen beachtet, sondern auch die fachlichen Standards berücksichtigt, die von der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT) empfohlen werden. Das MIP ist von der DGPT anerkannt und im Beirat dieser renommierten Dachgesellschaft der analytischen Psychotherapeuten und ihrer Fachgesellschaften, so dass von den derzeit etwa 50 Kandidaten des Instituts ein deutschlandweit anerkannter Abschluss erworben werden kann.


Ärzte können am MIP folgende Qualifikationen erwerben: 
– die Zusatzbezeichung „Psychoanalyse“ (auch als Erweiterung bei bereits vorhandenen tiefenpsychologischen Qualifikationen, wie z.B. dem Facharzt für psychotherapeutische Medizin oder der bereits vorhandenen Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“) 
– die Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“, sofern sie mit dem Schwerpunkt der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie angestrebt wird.


Psychologen können die Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz für psychoanalytisch begründete Verfahren: Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bzw. nur tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie erhalten. Darüber hinaus können bereits approbierte Psychologische Psychotherapeuten die Fachkunde in psychoanalytisch begründeten Verfahren im Sinne einer Weiterqualifikation erwerben.


Neben diesen Aus- und Weiterbildungsgängen bietet das MIP Weiterbildungsbestandteile für Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für psychotherapeutische Medizin, zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und – psychotherapie sowie für Sozialpädagogen und Diplom-Psychologen in Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz an.


Die curriculäre Ausbildung beginnt in der Regel im September jeden Jahres. Bewerbungen können aber jeder Zeit an die Geschäftsstelle des MIP erfolgen. Über die Geschäftsstelle können Interessierte gern weitere Auskünfte erhalten oder aber auch sich die Aus- und Weiterbildungsrichtlinien des MIP zuschicken lassen.